Jeder Mensch hat ein Recht  darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. So steht es auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt. Inklusion bedeutet, allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe an Bildung und kulturellem Leben zu ermöglichen. Dazu gehören Menschen mit Behinderung ebenso, wie Menschen aus einem schwierigen sozialen Umfeld. In der Lauterbacher Musikschule wird Inklusion gelebt, denn Inklusion ist ein Menschenrecht. Deswegen verstehen wir uns auch nicht bloß als sogenannter „weicher Standortfaktor“, sondern erfüllen als öffentliche Bildungseinrichtung einen öffentlichen Auftrag.