Gebührenerhöhung – warum?

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In diesem Jahr werden wir unsere Unterrichtsgebühren etwas erhöhen müssen. Dies ist jedoch mit einem zusätzlichen Nutzen für Sie verbunden: Der VdM hat einen Vertrag mit den deutschen Musikverlagen abgeschlossen, durch den das legale Kopieren von Noten im Rahmen des Musikunterrichts an den VdM-Musikschulen möglich wird. Die Musikschulen zahlen eine jährliche Pauschale für jeden Schüler und dürfen daraufhin Kopien von Unterrichtsmaterialien anfertigen. Diese zusätzlichen Kosten wollen wir mit der Gebührenerhöhung auffangen. Darüber hinaus werden wir im Laufe des Jahres eine Musikbibliothek aufbauen, aus der man Noten für den Unterricht für eine begrenzte Zeit kostenlos ausleihen kann. Sie erhalten also für die erhöhten Gebühren eine zusätzliche Leistung und müssen nicht mehr sämtliches Notenmaterial für den Unterricht selbst anschaffen.

Es ist uns bewusst, dass Sie schon jetzt einen großen Anteil der Kosten tragen, die notwendig sind, um unser umfangreiches Angebot zu ermöglichen. Es zeugt von Ihrer hohen Wertschätzung unserer Arbeit, und auch dafür danken wir Ihnen.

Die Finanzierung einer Musikschule im Verband deutscher Musikschulen (VdM) ruht auf drei Säulen:

  • Unterrichtsgebühren
  • staatliche Mittel (Land Hessen)
  • kommunale Mittel (Vogelsbergkreis und Stadt Lauterbach)

In den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern gibt es eine sogenannte Drittelfinanzierung. Hier teilen sich Schüler und Eltern die Kosten mit dem Land und der Kommune zu gleichen Teilen. In Hessen sieht das jedoch leider nicht so gut aus. Die Finanzierung der über 60 VdM-Musikschulen ist sehr unterschiedlich, und den größten Anteil tragen meist die Eltern. In Lauterbach etwa decken die Unterrichtsgebühren, die Schüler und Eltern aufbringen etwa 75% der Kosten und die Mittel des Landes Hessen nur 20%. Lediglich die übrigen 5% verteilen sich auf Vogelsbergkreis und Stadt Lauterbach.

Zusammen mit dem VdM arbeiten wir daran, dass sich das ändert, aber natürlich wollen wir Ihnen auch schon jetzt eine ebenso qualifizierte Musikschule bieten, wie es sie in größeren Städten Hessens gibt. In Fulda etwa unterstützen Kreis und Stadt Fulda jeden einzelnen Schüler der Musikschule mit jährlich fast 500 Euro, in Lauterbach unterstützen Kreis und Kommune unsere Schüler hingegen mit lediglich 23 Euro pro Schüler und Jahr.

Trotzdem bietet die Lauterbacher Musikschule Ihnen qualifizierten Musikunterricht nach den Standards des VdM, wie sie überall in Deutschland gelten. Erfahrene und fachlich hoch qualifizierte Lehrkräfte sorgen für ein breites Angebot, damit Sie und Ihre Kinder bei uns vor Ort eine ebenso hochwertige musikalische Bildung genießen können wie in Fulda, Gießen, Kassel oder Frankfurt.

Unterrichtsgebühren ab 1.4.2018 (inklusive Kopierpauschale)

 

Unterrichtsart 30 min
45 min    60 min 
Einzelunterricht

56 €

81 €

110 €

Gruppe 2 Schüler

31 €

46 €

60 €

Gruppe 3 Schüler

28 €

42 €

55 €

Gruppe 4 Schüler

25 €

38 €

50 €

Früherziehung, Grundausbildung

24 €

26 €

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