Musizieren sollte ein Mensch so selbstverständlich können wie Lesen und Schreiben. So bringt es der Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf den Punkt. Jedem Mensch sollte also Zugang zu musikalischer Bildung haben. Eine Voraussetzung dafür ist, dass musikalische Bildung bezahlbar für alle ist. Dafür sorgen öffentliche Musikschulen, denn sie werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Sie bieten qualifizierte Bildung für alle. Bei uns gibt es Ermäßigungen für Geschwister und Familien, und man den Bildungsgutschein bei uns anrechnen lassen.

Unterrichtsgebühren

Elementare Musikerziehung

Musikgarten
Musikalische Früherziehung
Musikalische Grundausbildung

24 €
24 €
26 €

45 min
45 min
26 min

Instrumental- und Gesangsunterricht

Kurs
Einzelunterricht
Zweiergruppe
Dreiergruppe
Vierergruppe

30 min
56 €
31 €
28 €
25 €

45 min
81 €
46 €
42 €
38 €

60 min
110 €
60 €
55 €
50 €

 

Ensembles

Die Teilnahme an Ensembles ist kostenlos.

Bei den Gebühren handelt es sich um jeweils 1/12 der Jahresgebühr, monatlich zu zahlen. Bei Erstanmeldung in der Lauterbacher Musikschule wird eine Anmeldegebühr von 10 € berechnet.

 

Familien- und Sozialermäßigung

Es gibt eine Familienermäßigung ab der zweiten Anmeldung aus einer Familie.  Sie gliedert sich wie folgt: 10 Prozent auf die 2. Anmeldung, 12 Prozent auf die 3. und 4. Anmeldung und 100 Prozent ab der 5. Anmeldung. Ab der fünften Anmeldung innerhalb einer Familie ist der Unterricht also kostenlos. Voraussetzung für die Familienermäßigung: Die Familie muss ihren Wohnsitz in Lauterbach haben. Diese Regelung gilt jedoch nicht für erwachsene Familienmitglieder, sie werden zwar mitgezählt, erhalten jedoch keine Ermäßigung, es sei denn sie sind Schüler oder in Ausbildung.

Zudem gibt es auch eine Sozialermäßigung von bis zu 50 Prozent. Diese Ermäßigung gilt für Familien die zum Beispiel Leistungen von der KVA erhalten und muss direkt bei der Stadt Lauterbach beantragt werden. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte direkt an.