Verbot von Präsenzunterricht

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In Folge des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Bundesnotbremse) ist für die Lauterbacher Musikschule folgende Schlussfolgerung zu ziehen:

Ab Montag, dem 26. April findet der Unterricht bis auf weiteres ausschließlich in nicht präsenter Form, also online statt.

Das Gesetz regelt die Schwellenwerte, ab denen kein Präsenzunterricht stattfinden darf einheitlich für ganz Deutschland. Zu Grunde gelegt werden die 7-Tage-Inzidenzen des jeweiligen Landkreises. Wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Landkreis über 165 liegt, ist ab dem übernächsten Tag kein Präsenzunterricht mehr erlaubt. 

Bezugszeitraum für die aktuelle Bemessung sind die drei Tage unmittelbar vor dem 23. April, als das Gesetz in Kraft getreten ist, also Dienstag, Mittwoch und Donnerstag letzter Woche.

Das Verbot endet, am übernächsten Tag, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 165 unterschritten war.

Es werden dabei die Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Grunde gelegt.

Informationen darüber, welche Landkreise aktuell betroffen sind, sind auf der Website des Hessischen Sozialministeriums zu finden. Hier wird der Vogelsbergkreis derzeit genannt.

Da im Vogelsberg an den drei Tagen im Bezugszeitraum die Inzidenz über 165 lag, müssen wir ab Montag den Präsenzunterricht einstellen. Seit gestern liegen die Inzidenzen wieder unter 165. Sollte sich dieser Trend bis Mittwoch fortsetzen, dürften wir ab Freitag (übernächster Tag) wieder Präsenzunterricht anbieten. Sollte dies der Fall sein, werden wir an dieser Stelle rechtzeitig darüber informieren.

Gesetzestext

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf

Hessisches Sozialministerium

https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse