Präsenzunterricht mit Negativtest

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Da uns die niedrigen Inzidenzwerte und unser bewährtes Hygienekonzept weiterhin in fast allen Bereichen Präsenzunterricht erlauben, wollen wir, Lehrerkollegium und Schulleitung, zusammen mit euch, liebe Schülerinnen und Schüler und Ihnen, liebe Eltern dafür sorgen, dass diese Angebote in einem sicheren Umfeld stattfinden können.

Deshalb achten wir gemeinsam auf die Umsetzung unseres Hygienekonzepts, das unter anderem das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auch während des Unterrichts (Ausnahme Blasinstrumente) und das Einhalten eines Abstands von mindestens 1,50m auch im Unterricht. Bei Blasinstrumenten gilt eine Abstand von 2,50m, und es werden zusätzlich Trennwände verwendet.

In den allgemeinbildenden Schulen gilt derzeit eine Testpflicht für Schüler und Lehrer, die wir auch an der Musikschule beachten. Diese Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein. Sollten unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule getestet werden, gelten diese Tests auch für die Musikschule. Wenn nicht, bitten wir Sie, liebe Eltern, vor dem Musikschulunterricht einen geeigneten Schnelltest durchzuführen. Eine entsprechende Erklärung über die Einhaltung dieser Testpflicht hängt dieser Mail an oder ist auf unserer Website erhältlich. Wir bitten Sie, diese Erklärung einmalig auszufüllen und an uns zurückzugeben. Hier können Sie das Formular für die Erklärung herunter laden.

Erklärung

Sollte einmal kein Schnelltest möglich sein, bleibt immer noch die inzwischen gut entwickelte Alternative des Onlineunterrichts.

Die gleichen Regelungen gelten übrigens auch für unser Lehrerkollegium. Ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Personen, nach den allgemeinen Regelungen des Landes Hessen.

In der Hoffnung, dass unsere Arbeit im Interesse unserer Kinder und unserer eigenen kulturellen Bedürfnisse auch weiterhin gefahrlos möglich bleibt, zählen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bei der Umsetzung unseres Hygienekonzepts.