In der Lauterbacher Musikschule gewähren eine Familienermäßigung von 10 Prozent ab der zweiten Anmeldung aus einer Familie. Bisher wurde dieser Rabatt aus eigenen Mitteln der Musikschule finanziert. Nun hat die Stadt Lauterbach beschlossen, die Familenermäßigung für Lauterbacher Schülerinnen und Schüler zu übernehmen. Dadurch können wir unsere Familienermäßigung anpassen. Sie gliedert sich wie folgt: 10 Prozent auf die 2. Anmeldung, 12 Prozent auf die 3. und 4. Anmeldung und 100 Prozent ab der 5. Anmeldung. Ab der fünften Anmeldung innerhalb einer Familie ist der Unterricht also kostenlos. Voraussetzung für die Familienermäßigung: Die Familie muss ihren Wohnsitz in Lauterbach haben.

Die Familienermäßigung für Schüler, die nicht in Lauterbach wohnen ist in Zukunft abhängig davon, ob die Gemeinde, in welcher der Wohnort liegt, die Kosten dafür übernimmt. Dafür setzen wir uns ein. Sprechen auch Sie Ihre Gemeinde darauf an. Dies gilt nur für neue Unterrichtsverträge. Bestehende Familienermäßigungen für Schüler von außerhalb Lauterbachs bleiben bestehen, so lange der Unterricht nicht gekündigt wird.

Zudem sind wir nun in der Lage, auch eine Sozialermäßigung von bis zu 50 Prozent anzubieten. Diese Ermäßigung gilt für bedürftige Familien und muss direkt bei der Stadt Lauterbach beantragt werden. Sprechen Sie uns dazu bitte an.